Allgemeine Einkaufsbedingungen

Unsere Bestellung erfolgt unter der ausschließlichen Geltung unserer auf der Rückseite abgedruckten Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Die folgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Beschaffungen unabhängig davon, ob es sich um Einkäufe, Serviceaufträge etc. handelt. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern, gelten sie für alle künftig abgeschlossenen Verträge. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Dies betrifft nur die Regelungen, bezüglich derer eine Individualabrede besteht. Für Regelungen, bei denen keine Individualabrede besteht, gelten diese Einkaufsbedingungen. Individualabreden erfordern die Schriftform.
  2. Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, LINDER hat ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt
  3. Diese Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §310 Abs. 1 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS

    1. Unsere Bestellungen sowie unsere Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung sind nur bindend, wenn sie schriftlich bzw. in Textform (wie z.B. Mail) erfolgen. Die Bindung entfällt in jedem Fall, wenn uns nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine schriftliche, gleichlautende Auftragsbestätigung des Lieferanten unter Angabe der Bestellnummer zugeht.
    2. Jede Bestellung von uns gilt nur unter der ausdrücklichen Bedingung als erteilt, dass der Lieferant im Zusammenhang mit der Auftragserteilung keinem unserer Mitarbeiter irgendwelche Vorteile verspricht oder gewährt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingung sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Hinblick auf den Verstoß behalten wir uns vor.
    3. Eingehende Angebote von Lieferanten sind für uns kostenfrei und unverbindlich.
  2. PREISE

    1. Der in unserer Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, schließt der Preis Lieferung "frei Haus einschließlich Verpackung" ein.
    2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten.
  3. ZAHLUNG – RECHNUNGSSTELLUNG

    1. Rechnungen sind sofort, max. jedoch 5 Tage nach Lieferung bzw. vollständiger vertragsmäßiger Leistung unter Angabe sämtlicher Bestelldaten in einfacher Ausfertigung an die, in der jeweiligen Bestellung vermerkten Rechnungsanschrift zu senden.
    2. Die Zahlungsfrist der Rechnung beginnt erst nach vollständiger, mangelfreier Lieferung bzw nach Rechnungserhalt.
    3. Zahlungen erfolgen, auch wenn nicht ausdrücklich vermerkt, in jedem Fall unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
    4. Die Zahlungen sind fällig innerhalb von 30 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung mit 3% Skonto, oder innerhalb von 45 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung netto.
  4. LIEFERGEGENSTAND

    1. Die Lieferung muss in Ausführung und Umfang unserer Bestellung bzw. unserem Abruf entsprechen. Zur Abnahme von Mehrmengen sind wir nicht verpflichtet. Mindermengen verpflichten den Lieferanten zur sofortigen Nachlieferung. Gewichts- und/oder Mengenunterschreitungen von mehr als zehn Prozent, die zu einer Behinderung unserer Arbeitsabläufe führen, berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten, sofern eine von uns schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist für eine Nachlieferung vom Lieferanten nicht eingehalten wird.
    2. Fehlmengen, deren Warenwert eine Nachlieferung nicht rechtfertigt, berechtigen uns zu Kürzungen der Rechnung in Form einer Belastungsanzeige.
    3. Teillieferungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Wir sind berechtigt, Lieferungen in Teilmengen abzurufen.
  5. LIEFERBEDINGUNGEN

    1. Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist bindend.
    2. Lieferfristen beginnen mit dem Bestelldatum.
    3. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Auch Fälle höherer Gewalt sowie sonstige, vom Lieferanten nicht zu vertretende und für diesen, nicht vorhersehbare Lieferverzögerungen, sind uns nach Bekanntwerden unverzüglich anzuzeigen.
    4. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Verlangen wir Schadenersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Einen Selbstbelieferungsvorbehalt des Lieferanten akzeptieren wir nicht.
    5. Gerät der Lieferant in Verzug, so sind wir unbeschadet des Rechts zum Nachweis eines höheren Schadens berechtigt, einen pauschalen Verzugsschaden zu verlangen.
    6. Eingehende Sendungen sind mindestens 24 Std. vor Anlieferung mit Angabe des Lieferzeitpunktes unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu avisieren. Anlieferzeiten: Mo-Do 07:30-16:00
    7. Für nicht avisierte Anlieferungen und fehlende Anlieferdokumente behalten wir uns vor, das Fahrzeug nicht zu entladen, oder den zusätzlichen Mehraufwand pauschal mit €125,00 zu verrechnen.
  6. VERSAND, ANNAHME, GEFAHRENÜBERGANG UND DOKUMENTE

    1. Lieferung und Versand an uns haben, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, frei Haus auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zu erfolgen. Dies gilt auch für eventuelle Rücksendungen. Für die Einhaltung angegebener Versandvorschriften haftet der Lieferant.
    2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Lieferung an der vereinbarten Empfangsstelle auf uns über.
    3. Der Lieferant hat jeder Lieferung einen Lieferschein mit Angabe unserer Bestellnummer, des Bestellers, des Bestelldatums und unserer Artikelnummer beizufügen.
    4. Wird auf unsere Veranlassung die Lieferung direkt an Dritte versandt, so sind wir hiervon unverzüglich mittels einer Versandanzeige zu benachrichtigen. Preise dürfen dem Dritten vom Lieferanten nicht bekannt gemacht werden.
  7. MÄNGELHAFTUNG - PRODUKTHAFTUNG

    1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen hin zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang, bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht. §377 HGB (unverzügliche Rüge) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Falle sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach entsprechender Reklamation Kleinreparaturen selbst auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere das auf Schadenersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
    3. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.
    4. Mängelgewährleistungsansprüche verjähren 36 Monate nach Gefahrübergang.
  8. GEHEIMHALTUNG

    1. Der Lieferant verpflichtet sich, die von uns mitgeteilten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (wie Abbildungen, Zeichnungen, Spezifikationen und sonstige Unterlagen) sowie die sich daraus beim Lieferanten ergebenden Erkenntnisse und entstehenden Ergebnisse auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten, keinem Dritten zugänglich zu machen, nur für die Ausführung einer Bestellung zu verwenden und weder direkt noch indirekt, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form schutzrechtlich auszuwerten.
    2. Der Lieferant wird diese Verpflichtung auch seinen Arbeitnehmern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auferlegen.
    3. Die Verpflichtungen gelten nicht für solche Informationen, die bereits vor dem Zeitpunkt der Mitteilung durch uns oder danach ohne Beteiligung des Lieferanten öffentlich zugänglich waren.
  9. EIGENTUMSVORBEHALT

    1. Wir akzeptieren keinen Eigentumsvorbehalt.
  10. RECHTSMÄNGEL

    1. Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union verletzt werden.
    2. Werden wir von einem Dritten wegen Verletzung solcher Schutzrechte in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten - ohne Zustimmung des Lieferanten irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.
    3. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten notwendigerweise erwachsen.
  11. GERICHTSSTAND - ERFÜLLUNGSORT

    1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber auch am Gericht seines allgemeinen Gerichtsstands zu verklagen.
    3. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen.